Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern - www.schlichtungsstelle.de
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Prozessvermeidungsquote: 90,9%

Die ärztlichen Schlichtungsstellen verfolgen in erster Linie das Ziel, Arzthaftungs- streitigkeiten abschließend und zur Überzeugung aller Beteiligten so umfassend aufzuklären, dass gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Die norddeutsche Schlichtungsstelle startete Ende 2007 eine Umfrage mit dem Ziel, die Akzeptanz ihrer Entscheidungen und die "Prozessvermeidungsquote" zu ermitteln. Gerichtliche Auseinandersetzungen über mehrere Instanzen nehmen oftmals einige Jahre in Anspruch, so dass als Basis der Entscheidungsjahrgang 2002 diente.

Von 800 im Jahre 2002 abgeschlossenen Verfahren waren in 583 Fällen (72,9%) die Ansprüche als unbegründet, in 217 Fällen (27,1%) als begründet bewertet worden. Befragt wurde jeweils der Haftpflichtversicherer des in Anspruch genommenen Arztes/Krankenhauses.

Die Auswertung zeigt, dass von den ausgewerteten 800 Entscheidungen der Schlichtungsstelle in 727 Fällen Zivilprozesse vermieden werden konnten. Lediglich in 73 Fällen kam es nachfolgend zu einem Gerichtsverfahren. Die "Prozessvermeidungsquote" - und damit die Effizienz der Norddeutschen Schlichtungsstelle - liegt dementsprechend bei 90,9 %. Das im Vergleich zum Gericht schnelle und unbürokratische Verfahren wird mittlerweile auch - nicht nur in darauf spezialisierten Kreisen - in der Anwaltschaft als primär zu bevorzugende Alternative zum Zivilprozess betrachtet.