Wichtige Information!
Die norddeutsche Schlichtungsstelle nimmt keine neuen Schlichtungsanträge mehr entgegen.
Der Betrieb der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern wird zum 31.12.2021 eingestellt. Laufende Verfahren werden zunächst weiterbearbeitet. Anfragen richten Sie bitte schriftlich an die norddeutsche Schlichtungsstelle.
Zuständig für die Bearbeitung neuer Schlichtungsanträge sind die jeweiligen Landes-/Ärztekammern, in denen die betroffene Behandlung stattgefunden hat.
Die Landesärztekammern richten derzeit Schlichtungsstellen/Gutachterkommissionen ein.
Anträge können gestellt werden ab dem:
01.04.2021 an die Ärztekammer Berlin, Berufsrecht, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin
01.07.2021 an die Landesärztekammer Brandenburg, Schlichtungsstelle, Pappelallee 5, 14469 Potsdam
01.01.2021 an die Ärztekammer Bremen, Schlichtungsstelle, Schwachhauser Heerstr. 30, 28209 Bremen
15.04.2021 an die Ärztekammer Hamburg, Weidestraße 122b, 22083 Hamburg
01.07.2021 an die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schlichtungsstelle, August-Bebel-Str. 9 A, 18055 Rostock
01.04.2021 an die Ärztekammer Niedersachsen, Schlichtungsstelle, Karl-Wiechert-Allee 18-22, 30625 Hannover
01.07.2021 an die Ärztekammer des Saarlandes, Schlichtungsstelle, Faktoreistr. 4, 66111 Saarbrücken
01.04.2021 an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Schlichtungsstelle, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
01.04.2021 an die Ärztekammer Schleswig-Holstein, Schlichtungsstelle, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
01.04.2021 an die Landesärztekammer Thüringen, Schlichtungsstelle, Im Semmicht 33, 07751 Jena
Kompetent, objektiv, erfahren –
die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
Willkommen bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Wir bieten Patienten, Ärzten und Haftpflichtversicherern eine Plattform für die außergerichtliche Klärung von vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlern (Arzthaftungsstreitigkeiten). Dabei möchten wir allen Beteiligten eine objektive, kompetente und an allen aktuellen ärztlichen und rechtlichen Standards orientierte Streitbeilegung ermöglichen.
Letztlich geht es uns auch darum, die eigene Qualitätssicherung zugunsten der Sicherheit der Patienten und der Fehlerprophylaxe bei den Ärzten zu verbessern.
Wichtiger Hinweis zur Verjährung
Hemmung der Verjährungsfrist grundsätzlich ab Antragseingang (vgl. BGH-Urteil vom 17.01.2017, VI ZR 239/15).
Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Absendung Ihrer Unterlagen. Die Schlichtungsstelle verfügt über keinen Nachtbriefkasten.