Bei einer 41-jährigen Patientin war als eine Besonderheit bei ihrer ersten Geburt ein Uterus duplex und ein Scheidenseptum festgestellt worden. Die betreuende Gynäkologin wurde darüber durch den Arztbrief der Klinik informiert. Es bestanden außerdem noch Fehlbildungen der ableitenden Harnwege. Nach ihrem zweiten Kind entschied sich die Patientin aufgrund der finanziellen Situation für eine Empfängnisverhütung mit
mehr...Frauenheilkunde / Geburtshilfe
Verzögerte Diagnose einer Extrauteringravidität – Befunderhebungsmangel führte zu Beweislastumkehr
In einem Schlichtungsverfahren war die Betreuung einer Patientin mit einer Extrauteringravidität zu prüfen. Durch Versäumnisse der niedergelassenen Gynäkologin und der Klinik war es zu einer Verzögerung der Diagnose gekommen. Bei einer 29-jährigen Patientin war die letzte Regelblutung am 20. Januar erfolgt und im nächsten Monat ausgeblieben. Ein Besuch bei der betreuenden Gynäkologin am 29. Februar
mehr...Befunderhebungsmangel bei postoperativer Nachblutung
Die Einweisung einer 47-jährigen Patientin erfolgte bei ambulant urodynamisch gesicherter Belastungsinkontinenz zur Einlage eines alloplastischen Bands. Bei der intraoperativen zystoskopischen Lagekontrolle wurde eine Perforation der Harnblasenwand links erkannt. Daraufhin wurde der Trokar entfernt und eine nochmalige Einlage durchgeführt. Bei der zystoskopischen Kontrolle zeigte sich die Harnblasenwand intakt. Am Ende des Eingriffs war der Urin leicht
mehr...Befunderhebungsmangel bei postoperativen Komplikationen
Erschienen im Niedersächsischen Ärzteblatt 5/2018 Bei histologisch gesichertem Zervixkarzinom wurde bei der 50-jährigen Patientin eine laparoskopische radikale Hysterektomie mit Adnexektomie beiderseits und pelviner Lymphknotenentfernung durchgeführt. Vier Tage nach der Operation entwickelte die Patientin Fieber und eine Harnblasenentleerungsstörung, Abflusskontrollen der Nieren waren unauffällig, sonografisch und palpatorisch wurde der Verdacht auf eine Lymphzyste oder einen Abszess am
mehr...„Große onkologische Eingriffe benötigen die Verfügbarkeit der Nachbarkompetenz“
Kasuistik
Es war die Behandlung durch die Ärzte der Gynäkologischen Abteilung einer Klinik zu prüfen. Bei einer 67jährigen Patientin wurde im November durch Ausschabung ein Karzinom des Gebärmutterkörpers gesichert.
Fremdkörper im Operationsgebiet
Kasuistik
Eine 47 Jahre alte Patientin, aus deren Anamnese eine Abrasio sowie eine laparoskopische Entfernung der linken Adnexe zu erwähnen sind, kam zur stationären Aufnahme in eine Frauenklinik.
Nichterheben erforderlicher Diagnose- und Kontrollbefunde und Beweislastumkehr
Kasuistik
Eine Patientin war langjährig bei einem Gynäkologen in Behandlung und klagte seit mehreren Jahren über Unterleibsschmerzen. Seit der ersten Konsultation 1982 fand sich fast regelmäßig der Eintrag „Dysmenorrhoen, Schmerzen bei der Menstruation“.
Pflicht zur sachgerechten Organisation und Koordinierung der Behandlungsabläufe
Kasuistik
Wegen einer massiven genitalen Blutung wurde die zum damaligen Zeitpunkt 77-jährige Patientin im Klinikum am 2. August notfallmäßig aufgenommen.
Unterlassene Konsiliaruntersuchung – Wenn die Anamnese in die Irre leitet
Kasuistik
Infolge von kolikartigen Schmerzen mit Ausstrahlung in den linken Unterbauch stellte sich die Patientin in der Nacht im Krankenhaus vor und wurde unter dem Verdacht auf eine Nierenkolik in der Urologischen Abteilung stationär aufgenommen. Sonographische Hinweise auf eine Harnstauung der Nieren ergaben sich nicht.
Aufklärungsrisiko – Kein Wechsel der operativen Vorgehensweise „im Galopp“
Erschienen im Niedersächsischen Ärzteblatt 9/2014 Bei der Patientin war in der linken Brust unten innen ein mammo- und sonografisch auffälliger Befund festgestellt worden. Mehrere Stanzbiopsien ergaben histologisch ein duktales Carcinoma in situ (=DCIS) vom High-Grade-Typ. Bei einer anschließenden Kernspintomografie zeigte sich das DCIS in einer Ausdehnung von 8x4x4 cm mit Verdacht auf Invasion und fraglich
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