Aus der Praxis der norddeutschen Schlichtungsstelle

Furosemid – die richtige Initialdosis?

Erschienen im Niedersächsischen Ärzteblatt 5/2014

Kasuistik

Der 65-jährige Patient wurde über die Rettungsstelle des Klinikums stationär aufgenommen. Die Beschwerden und Befunde wurden als Folge einer Furosemid-Überdosierung aufgefasst. Am Vortag hatte der Patient von seinem Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin) eine Tablette der wegen Ödemen rezeptierten Medikation Furosemid STADA 500 mg eingenommen. Eine Untersuchung ist an diesem Tag nicht dokumentiert. Der Aufenthalt im Krankenhaus umfasste acht Tage und erforderte unter anderem initial eine Infusionstherapie und sowohl oralen wie auch intravenösen Ausgleich der bei der Aufnahme bestehenden Hypokaliämie. An weiteren Diagnosen waren aufgeführt: arterieller Hypertonus, Depression, Schlafapnoesyndrom.

Der Patient moniert, die Verordnung von einer Tablette Furosemid STADA 500 mg sei fehlerhaft gewesen und hätte zu einer erheblichen schmerzhaften körperlichen Reaktion sowie Kreislaufzusammenbruch und stationärer Behandlungsbedürftigkeit geführt.

Der Hausarzt argumentiert, die Verordnung von einer halben Tablette Furosemid STADA 500 mg sei zur schnellen Diurese und kardialen Entlastung erfolgt. Die Medikamentenwirkung und Nebenwirkungen seien mit dem Patienten besprochen worden, zumal der Patient vor einer Urlaubsreise stand. Später sollte das Diuretikum reduziert werden. Der Patient habe einmalig eine halbe Tablette Furosemid STADA 500 mg eingenommen.

Gutachten

Die standardgerechte Dosierung zur Behandlung von Ödemen liege bei 40 mg pro Tag. Es hätte eine Untersuchung erfolgen müssen. Die Symptome, die zu dem Krankenhausaufenthalt geführt haben, seien auf die fehlerhaft zu hohe Medikamentengabe von Furosemid STADA 500 mg zurückzuführen.

Zu dem Gutachten hat der Hausarzt eingewandt, dass einmalig eine halbe Tablette Furosemid verordnet worden sei. Indikationen seien außer den Ödemen auch noch Luftnot gewesen. Die im Gutachten angemahnten Untersuchungen wären nach dem Urlaub des Patienten geplant gewesen. Der Patient habe an einer Depression gelitten und hätte sich in die Nebenwirkungen des Medikaments hineingesteigert.

Entscheidung der Schlichtungsstelle

Es lag eine falsche Dosierung von Furosemid vor. Nach der Fachinformation ist „die Anwendung der hochdosierten Zubereitung Furosemid STADA 500 mg ausschließlich bei Patienten mit stark verminderter Glomerulumfiltration (Glomerulumfiltrat <20 ml/Min.) angezeigt.“ Die Auffassung des Gutachters deckt sich auch mit der Fachinformation, nach der in der Regel Erwachsene als Initialdosis eine Tablette Furosemid STADA 40 mg einnehmen. Erst bei Ausbleiben einer befriedigenden Diurese kann die Einzeldosis nach sechs Stunden auf zwei Tabletten Furosemid STADA 40 mg verdoppelt werden. Der Fehler hätte bei sorgfältigem Vorgehen in der damaligen Situation vermieden werden können.

Gesundheitsschaden

Durch das fehlerhafte Vorgehen ist es zu Hypokaliämie, Oberbauchschmerzen, Kollapsbeschwerden, Hyperventilation und Notwendigkeit stationärer Behandlung gekommen.

Fazit

Das Abweichen von der Fachinformation ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt und muss im Einzelfall durch Besonderheiten in der Behandlungssituation erzwungen sein. Sind solche aus der Dokumentation nicht ersichtlich, wird der Entlastungsbeweis dem Arzt in der Regel nicht gelingen.

Autoren:

JN

Dr. Johann Neu, Rechtsanwalt

ehemaliger Geschäftsführer der Schlichtungsstelle
für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern
Hans-Böckler-Allee 3
30173 Hannover